Allgemeine Geschäftsbedingungen

Handelsname: JCL-Umzüge
Betrieben von: JCL Transport Group Ltd
Registrierte Adresse: Ross Yard, Folkestone, CT20 3UQ, Vereinigtes Königreich
Firmenregistrierungsnummer: 11707338

Letzte Aktualisierung: Oktober 2025

  1. Einführung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) beschreiben die Grundlage, auf der JCL Removals Transport-, Umzugs- und Logistikdienstleistungen erbringt.
Durch die Buchung oder Bezahlung einer Dienstleistung stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Die vollständigen und endgültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Ihrer individuellen Leistungsübersicht beigefügt, die Teil des rechtsverbindlichen Vertrags zwischen Ihnen und JCL Transport Group Ltd. ist.

  1. Verantwortlichkeiten des Kunden

Durch die Buchung bei JCL Removals erklärt sich der Kunde damit einverstanden:

  • Geben Sie genaue Informationen über Art, Menge und Wert der Waren an.
  • Besorgen Sie alle notwendigen Dokumente, Genehmigungen oder Zollpapiere für den Umzug.
  • Seien Sie bei der Abholung und Lieferung anwesend oder vertreten.
  • Sorgen Sie für korrekte Unterschriften auf allen Liefer- oder Abholdokumenten.
  • Bereiten Sie Geräte und Elektronik für einen sicheren Transport vor und tauen Sie Kühl- oder Gefrierschränke im Voraus ab.
  • Schützen Sie Waren, die in unbeaufsichtigten oder gemeinsam genutzten Räumlichkeiten zurückgelassen werden.
  • Stellen Sie den Zugang und die Verfügbarkeit von Parkplätzen sowohl an den Abhol- als auch an den Zustellpunkten sicher.
  1. Unsere Verantwortung

Wir kümmern uns sorgfältig und professionell um Ihre Ware.

  • Wir haften für die Waren, die unter unserer Obhut und Kontrolle stehen, sofern der Kunde alle vereinbarten Bedingungen eingehalten hat.
  • Wenn JCL das Verpacken durchführt, können wir aus Versicherungsgründen vor dem Verpacken einen fotografischen Nachweis der Waren verlangen.
  • Wir haften nicht für Schäden, die durch mangelhafte Kundenverpackung, Überladung oder falsche Informationen entstehen.
  1. Abholung und Lieferung
  • Der Kunde muss an beiden Adressen für geeignete Parkplätze und Genehmigungen für unser Fahrzeug sorgen.
  • Etwaige beim Be-/Entladen anfallende Parkgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Kunden.
  • JCL haftet nicht für Verzögerungen, die durch Verkehr, Wetter, Fährausfälle, Zollkontrollen oder andere Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle verursacht werden.
  • JCL kann unter unserer vollständigen Aufsicht und unserem Versicherungsschutz vertrauenswürdige Subunternehmer einsetzen.
  1. Beladungs- und Gewichtsgrenzen
  • Unsere Transporter sind nicht mit Wiegesystemen ausgestattet.
  • Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug übergewichtig ist, muss der Kunde entweder Gegenstände entfernen oder für einen zusätzlichen Transporter bezahlen.
  • Wenn das Fahrzeug wegen Übergewichts festgehalten oder mit einer Geldstrafe belegt wird, gehen alle Strafen zu Lasten des Kunden.
  • Bei Bedarf können innerhalb von 72 Stunden zusätzliche Transporter arrangiert werden.
  1. Waren im Transit
  • Kunden müssen sicherstellen, dass die Waren ordnungsgemäß verpackt und zum Verladen bereit sind.
  • Sofern nicht anders vereinbart, unterstützt der Kunde den Fahrer beim Be-/Entladen auf Erdgeschoss- oder Obergeschossebene.
  • Fahrer bauen Möbel nicht ab oder wieder zusammen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
  • Für nicht abholbereite oder unsachgemäß verpackte Artikel wird keine Haftung übernommen.
  1. Verpackungsdienstleistungen
  • Zu den Verpackungsdienstleistungen gehören Material und Arbeitsaufwand entsprechend der vereinbarten Fahrzeuggröße und dem vereinbarten Fahrzeugumfang.
  • Für zusätzliche Mengen oder Artikel, die über die vereinbarte Größe hinausgehen, können zusätzliche Kosten anfallen.
  • Aus Versicherungsgründen sind vor dem Verpacken Fotos oder Videos von wertvollen Gegenständen (ab 100 £) erforderlich.
  1. Vom Eigentümer verpackte Ware
  • Vom Kunden verpackte Sachen sind versichert nur Totalverlust (Feuer, Diebstahl, Kollision oder Umkippen).
  • Schäden an vom Eigentümer verpackten Gegenständen sind nicht abgedeckt.
  • Die Haftung für solche Gegenstände ist beschränkt auf 40 £ pro Artikel oder 50 £ pro Karton.
  • Für die Demontage, den erneuten Zusammenbau oder die Installation gilt kein Versicherungsschutz.
  1. Personaldienstleistungen
  • Alle Personalbuchungen unterliegen der Bestätigung.
  • JCL kann die Personalstärke aufgrund betrieblicher oder externer Faktoren anpassen oder umplanen.
  • JCL haftet nicht für indirekte Kosten, die sich aus solchen Änderungen ergeben.
  1. Zoll- und Transportdokumentation
  • JCL kümmert sich nach Bedarf um die Zolldokumentation.
  • Sämtliche Zölle, Steuern oder Gebühren sind vom Kunden sofort zu zahlen.
  • Kunden müssen auf Verlangen der Behörden die Zollämter aufsuchen.
  • A TOR1-Formular ist für Importe aus dem Vereinigten Königreich erforderlich; Verzögerungen oder Strafen für fehlende Formulare sind kostenpflichtig (£ 180 pro Tag Verspätung).
  • Erforderliche Zolldokumente müssen mindestens eine Woche vor der Abholung vorliegen.
  1. Zahlungen und Stornierungen
  • Die vollständige Zahlung muss per Banküberweisung erfolgen mindestens 7 Tage vorher zur Abholung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Stornierungen vorgenommen:
    • Mehr als 7 Tage vor der Abholung → Volle Rückerstattung.
    • 7 Tage oder weniger vorher → 250 £ Stornogebühr.
    • Weniger als 24 Stunden vorher → 50 % Gebühr gilt.
  • Serviceangebote sind gültig für 6 Monate und kann auf Wunsch verlängert werden.
  1. Versicherung

JCL Transport Group Ltd ist vollständig versichert, einschließlich:

  • Warentransportversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lagerversicherung (falls zutreffend)
  1. Verzögerungen beim Transport

Wir sind nicht verantwortlich für Verzögerungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
Kann die Lieferung nicht abgeschlossen werden, wird die Ware auf Kosten des Kunden sicher gelagert.
Mit der Einlagerung gilt die Leistung als erbracht.

  1. Zurückbehaltungsrecht (Pfandrecht)

JCL behält sich das Recht vor, Waren zurückzubehalten oder zu veräußern, bis alle ausstehenden Zahlungen beglichen sind.
Solange die Ware unter Pfandrecht steht, fallen Lagergebühren an.

  1. Streitigkeiten und Gerichtsstand
  • Ungelöste Streitigkeiten können an ein unabhängiges Schiedsverfahren (Chartered Institute of Arbitrators) verwiesen werden.
  • Klagen müssen bei den Gerichten von eingereicht werden Folkestone, Vereinigtes Königreich.
  • Für alle Verträge gilt englisches Recht.
  1. Unterauftragsvergabe und Routenauswahl

Wir können bei Bedarf Arbeiten an Subunternehmer vergeben und behalten dabei die volle Verantwortung.
Routen und Transportmethoden werden von JCL festgelegt, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.

  1. Haftung für Verlust oder Beschädigung

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Die Haftung ist beschränkt auf 40 £ pro Artikel je nach Alter und Zustand.
  • Es besteht keine Haftung für:
    • Kriegshandlungen, Terrorismus oder Naturkatastrophen
    • Schimmel, Feuchtigkeit oder Abnutzung
    • Elektrische/mechanische Probleme ohne sichtbare Schäden
    • Vom Kunden verpackte zerbrechliche Waren
    • Feuer oder Explosion, sofern sie nicht durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden
    • Schmuck, Geld, Wertpapiere, Tiere, Pflanzen, verderbliche Güter

Für Fahrzeuge: Keine Haftung für kleinere Kratzer oder Dellen, es sei denn, dies wird durch einen Vorab-Abholbericht bestätigt.

  1. Betrug und Ansprüche
  • Kunden müssen alle Waren sofort nach der Lieferung überprüfen und etwaige Schäden beim Fahrer dokumentieren CMR-Formular.
  • Reklamationen, die nach der Abreise des Fahrers oder ohne Dokumentation eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden.
  • JCL haftet nicht, wenn Betrug oder falsche Angaben vorliegen.

Durch die Bestätigung Ihrer Buchung oder Zahlung stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die vollständigen und endgültigen Geschäftsbedingungen sind Ihrer individuellen Leistungsübersicht beigefügt.